Seit 2011 unterstützt das Ingenieurbüro Weierich Kommunen, Behörden, Unternehmen und Fischereiberechtigte beim Schutz und der Entwicklung ihrer Gewässer – fachlich fundiert, praxisnah und rechtssicher. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gewässerschutz erstellen wir gerichtsfeste Gutachten und begleiten Ihr Vorhaben von der Erhebung über die Bewertung bis zur Planung.
Ob gewässerökologisches Gutachten, Fachbeitrag nach EU-Wasserrahmenrichtlinie oder Renaturierung – sprechen Sie uns an.
Gutachten für UVP, FFH und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP)
Fischereiliche Schadensgutachten
Bewertung von Wärme-, Abwasser- und Mischwassereinleitungen
Gewässerökologische Sanierungskonzepte
Fachbeiträge nach EU-WRRL und WHG
Gewässerstrukturkartierung
Bewertung von Fischen, Makrozoobenthos und Makrophyten
Bestandserhebung und Bergung von Fischen, Großmuscheln und Flusskrebsen
Funktionskontrollen von Fischschutzeinrichtungen
Gewässervermessung, Abflussmessungen und Tiefenprofile
Planung von Renaturierungsmaßnahmen und naturnahen Fischaufstiegsanlagen
Gewässerentwicklungspläne und wasserrechtliche Genehmigungen
Ökologische Baubegleitung
Wasserwirtschaftsämter, Landratsämter und Gemeinden unterstützen wir bei Genehmigungsverfahren, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Gewässerunterhaltung.
Betreiber von Wasserkraft-, Pump- und Einleitungsanlagen begleiten wir bei Gutachten, Funktionskontrollen und der Erfüllung wasserrechtlicher Auflagen.
Für Fischereiberechtigte und Verbände erstellen wir fischereiliche Schadensgutachten, Besatz- und Sanierungskonzepte sowie Bestandserhebungen.
Als fachlicher Partner liefern wir gewässerökologische Beiträge, Kartierungen und Bewertungen für größere Infrastruktur- und Bauvorhaben.
Fachliche Tiefe, rechtliche Sicherheit und Erfahrung aus über einem Jahrzehnt Gewässerschutz.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gewässerschutz bewertet den ökologischen Zustand von Fließgewässern, Seen und Teichen, erstellt gerichtsfeste Gutachten und begleitet Planungen und Genehmigungsverfahren rund um den Schutz und die Entwicklung von Gewässern.
Ein Gutachten ist unter anderem bei UVP-, FFH- und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen (SaP), bei fischereilichen Schadensfällen, bei Einleitungen in Oberflächengewässer sowie bei Eingriffen an technischen Bauwerken wie Wasserkraftanlagen oder Pumpwerken erforderlich.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert für Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand. Wir erstellen die dafür nötigen Fachbeiträge nach WRRL und WHG, darunter Gewässerstrukturkartierung sowie Bewertungen von Fischen, Makrozoobenthos und Makrophyten.
Ja. Wir planen Renaturierungsmaßnahmen, naturnahe Fischaufstiegsanlagen und Teichanlagen, erarbeiten wasserrechtliche Genehmigungen sowie Gewässerentwicklungspläne und begleiten die Umsetzung bis zur ökologischen Baubegleitung.
Das Ingenieurbüro Weierich hat seinen Sitz in Tretzendorf (Unterfranken, Bayern) und arbeitet über ein bundesweites Netzwerk an Kooperationsbüros deutschlandweit.
Beschreiben Sie uns kurz Ihr Gewässer oder Ihr Vorhaben – wir melden uns mit den nächsten Schritten.